Öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA)
Die Betrauungsvereinbarung zwischen der Stadt Mainz und der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) sowie die Linienkonzessionen für die Verkehrsleistung enden am 31.12.2021.
In diesem Zusammenhang hat die Stadt Mainz bereits im Februar 2018 beschlossen, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Mainz im Rahmen einer Direktvergabe mittels eines ÖDA ab 01.01.2022 an die MVG zu vergeben (siehe BV 0120/2018). Ausgangspunkt einer jeden Neuerteilung sowie jeder wesentlichen Änderung von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen einschließlich der Liniengenehmigungen ist die Vorabbekanntmachung durch den Aufgabenträger. Die zur Vorabbekanntmachung dazugehörige Leistungsbeschreibung ist hier abrufbar: