Ortsbeiräte der Landeshauptstadt Mainz
Aufgrund der Hauptsatzung der Stadt Mainz ist das Stadtgebiet in 15 Ortsbezirke aufgeteilt. Jeder Ortsbezirk hat einen Ortsbeirat. Die Ortsbeiräte bestehen jeweils aus 13 direkt gewählten Beiratsmitgliedern und einer bzw. einem direkt gewählten Ortsvorsteher/in, der/die gleichzeitig Vorsitzende/r der Ortsbeiräte ist. Er/sie kann nach Bedarf Sitzungen des Ortsbeirates einberufen. Der Ortsbeirat hat die Belange des Ortsbezirks in der Gemeinde zu wahren und die Gemeindeorgane durch Beratung, Anregung und Mitgestaltung zu unterstützen. Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Fragen, die den Ortsbezirk berühren, vor der Beschlussfassung des Stadtrates zu hören.
Ortsvorsteher/Ortsvorsteherin
Der Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin vertritt die Belange seines/ihres Ortsbezirkes gegenüber dem Oberbürgermeister und dem Stadtrat. Er/sie ist deshalb befugt, an den Sitzungen des Stadtrates teilzunehmen und das Wort zu ergreifen, sofern Angelegenheiten des Ortsbezirkes erörtert werden.
Öffentliche Sitzungen
- Mitglieder, Termine, Tagesordnungen im Ratsinformationssystem
- Ortsbeiratssitzungen liveAufgrund der Corona-Pandemie besteht aktuell die Möglichkeit, Gremiensitzungen digital durchzuführen. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Livestreams von Sitzungen der Ortsbeiräte.
- Kontakt zu Ortsvorsteher/Ortsvorsteherinnen über jeweilige Ortsverwaltung