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Ortsbeiräte der Landeshauptstadt Mainz

Aufgrund der Hauptsatzung der Stadt Mainz ist das Stadtgebiet in 15 Ortsbezirke aufgeteilt. Jeder Ortsbezirk hat einen Ortsbeirat. Die Ortsbeiräte bestehen jeweils aus 13 direkt gewählten Beiratsmitgliedern und einer bzw. einem direkt gewählten Ortsvorsteher/in, der/die gleichzeitig Vorsitzende/r der Ortsbeiräte ist. Er/sie kann nach Bedarf Sitzungen des Ortsbeirates einberufen. Der Ortsbeirat hat die Belange des Ortsbezirks in der Gemeinde zu wahren und die Gemeindeorgane durch Beratung, Anregung und Mitgestaltung zu unterstützen. Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Fragen, die den Ortsbezirk berühren, vor der Beschlussfassung des Stadtrates zu hören.

Ortsvorsteher/Ortsvorsteherin

Der Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin vertritt die Belange seines/ihres Ortsbezirkes gegenüber dem Oberbürgermeister und dem Stadtrat. Er/sie ist deshalb befugt, an den Sitzungen des Stadtrates teilzunehmen und das Wort zu ergreifen, sofern Angelegenheiten des Ortsbezirkes erörtert werden.

Öffentliche Sitzungen

Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Jeder Einwohner kann deshalb am öffentlichen Teil der Sitzungen als Zuhörer teilnehmen. Im öffentlichen Teils der Sitzung findet die Einwohnerfragestunde statt. Hier können jeweils zwei Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung an den oder die Vorsitzende/n gestellt werden. Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sind die Sitzungen öffentlich bekannt zu machen. Die Veröffentlichung erfolgt gemäß der Hauptsatzung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Mainz.