Stadtratsfraktionen und Ratsinformationssystem
Zusammensetzung des Stadtrates
Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der Verwaltung ist der Oberbürgermeister. Nach § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung hat der Stadtrat in Gemeinden mit mehr als 150.000 Einwohnern 60 Ratsmitglieder.
Der Stadtrat setzt sich seit der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 wie folgt zusammen:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sauer, Christin
Köbler¸Daniel
Köbler-Gross, Sylvia
Dr. Huck¸Brian
Neher, Daiana
Heinisch, Gunther
Gorges, Stefanie
Bicknell, Teresa
König, Jonas
Bednarz, Beatrice
Wild, Vanessa
Boos-Waidosch, Marita
Nierhoff, David
Helm-Becker, Ansgar
Ott, Tim
CDU
Cohnen, Ulrike
Odenweller, Anette
Flegel, Sabine
Gerster, Thomas
Pabst, Anna-Sophie
Rohe, Torsten
Groden-Kranich, Ursula
Siebner, Claudia
Holle, Ludwig
Lippold¸Manfred
Cavlak, Semih
Rahms, Isabell
Riffel, Norbert
Schüler, Armin
SPD
Baldy, Daniel, MdB
Dayan, Ylva
Dr. Dietz-Lenssen, Matthias
Donner, Erik
Ebling, Michael
Rappa, Giovanni
Schmöller, Jana
Herr, Kathleen
Hessedenz, Maike
von Jungenfeld, Mareike
Klomann, Johannes
Westrich, Sissi
DIE LINKE
Malcherek, Martin
Mauerer, Carmen
Orellana, Tupac
Stahl, Carlotta
AfD
Mehlhose¸Lothar
Stritter, Stephan
Wiedenhöfer, Jürgen
Kuster, Arne
FDP
Dietz, David
Glahn, Susanne
Dr. Klee, Wolfgang
VOLT
Beyer, Francesca
Werner, Britta
Kolhey¸Sascha
Freie Wähler
Dr. Müller¸Mario
Stufler, Erwin
ÖDP
Dr. Moseler¸Claudius
Wolf-Rammensee, Dagmar
Die Partei
Fraktionen
Die Mitglieder des Stadtrates haben sich zu den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, DIE LINKE., AfD, FDP, VOLT, ÖDP, Freie Wähler zusammengeschlossen. Die Reihenfolge der Fraktionen bestimmt sich nach ihrer Stärke. Eine Fraktion muss nach § 30a Abs. 1 GemO aus mindestens zwei Mitgliedern des Rates bestehen.
Aufgaben des Stadtrates
Beschlussfassung über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten, soweit keine Übertragung auf einen Ausschuss erfolgte. Die Entscheidung über Satzungen, Haushaltspläne, Änderungen des Stadtgebietes, Wahlen zum Ehrenbürger/in usw. können nicht auf einen Ausschuss übertragen werden (§ 32 Abs. 2 GemO).
Ehrenkodex
Der Stadtrat hat einen Ehrenkodex für die Mandatsausübung und die Arbeit in stadtnahen Unternehmen beschlossen. Der Kodex umfasst insgesamt acht Grundsätze für die Tätigkeit in den jeweiligen Gremien, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus gelten.
Ausschüsse
Die Bildung der verschiedenen Ausschüsse erfolgt nach § 44 der Gemeindeordnung (GemO) für bestimmte Aufgabengebiete (z. B. Finanz-, Bau-, Sozialausschuss usw.) durch den Stadtrat. Die Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen Wählbaren zusammen. Die Ausschussstärke wird vom Stadtrat festgelegt.
Aufgabe der Ausschüsse
Vorbereitung der Beschlüsse des Stadtrates, soweit sie nicht in Einzelfällen vom Stadtrat zur abschließenden Entscheidung ermächtigt sind. Die Ausschüsse tagen in der Regel öffentlich. Der Vorschlag der bzw. des Vorsitzenden zur Gliederung der Tagesordnung in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil wird zu Beginn der Ausschusssitzungen jeweils beschlossen.
Ältestenrat
Zusammensetzung:
Mitglieder des Ältestenrates sind der Oberbürgermeister sowie die Vorsitzenden bzw. Sprecherinnen oder Sprecher der Stadtratsfraktionen bzw. deren Vertreterinnen oder Vertreter. Den Vorsitz führt der Oberbürgermeister.
Wesentliche Aufgabe des Ältestenrates:
Herbeiführung einer Verständigung bei wichtigen und schwierigen Aufgaben des Stadtrates sowie bei der Behandlung von Sachfragen besonderer Art.
Geschäftsführung des Stadtrates und des Ältestenrates:
Adresse
- Telefon
- +49 6131 12-2126
- Telefax
- +49 6131 12-2137
- Verena.Koebelstadt.mainzde