Richtlinien
Richtlinien für die Verleihung des Victor Otto Stomps-Preises der Landeshauptstadt Mainz für eine kleinverlegerische Leistung - Verlag, Graphik, Literatur (V.O. Stomps-Preis).
Präambel
"Victor Otto Stomps (1897-1970), Schriftsteller, Herausgeber. In seinen Verlagen Rabenpresse, Eremitenpresse, Neue Rabenpresse wurden Bücher, Zeitschriften und Privatdrucke in limitierter Auflage, handgesetzt und gebunden, auf Gebrauchspapiersorten unterschiedlichen Formats gedruckt. Er verwendete für Text und Illustration eine Fülle zum Teil neuer Techniken und bewies Einfallsreichtum durch stets wechselnden Satz. Er war Förderer der Nachwuchsautoren, ohne diese auf Dauer an sich zu binden, und "grub" vergessene Autoren aus."
Damit belebte er unter Hinnahme persönlicher Opfer mit Mut und Gespür für sich entwickelnde Kräfte die literarische Szene.
1. | Die Landeshauptstadt Mainz verleiht alle zwei Jahre an eine oder mehrere Personen einen Preis für außergewöhnliche kleinverlegerische Leistungen oder für besondere buchgraphische oder literarische Leistungen, die in einem Kleinverlag erschienen sind. Er umfasst einen Hauptpreis und einen Förderpreis und besteht aus einem Geldbetrag von Euro 3.500 (Hauptpreis) und Euro 1.500 (Förderpreis). Ziel des Förderpreises ist die Förderung des verlegerischen Nachwuchses. |
2. | Diese Leistungen sollen dem Wirken von V. O. Stomps, wie es in der Präambel niedergelegt ist, in Gehalt, Intention und persönlichem Engagement verbunden sein. Sie müssen von herausragender Bedeutung sein. |
3. | Der Preis, der für bedeutende Einzeleditionen wie für das gesamte Schaffen eines Verlegers, Graphikers, oder Literaten verliehen werden kann, soll hoffnungsvolle Ansätze und Entwicklungen im kleinverlegerischen Bereich ermutigen und fördern. |
4. | Eine mehrmalige Verleihung an dieselbe Person oder denselben Personenkreis ist ausgeschlossen. |
5. | Die Verleihung findet in der Regel im Zusammenhang mit der Mainzer Minipressen-Messe statt. Die Werke der Preisträgerin / des Preisträgers werden dabei in einer kleinen Ausstellung präsentiert. |
6. | Zur Ermittlung des Auszuzeichnenden bittet die Kulturdezernentin sachkundige Persönlichkeiten um geeignete Vorschläge, Selbstbewerbungen sind möglich. Die Mitglieder der Jury sind vorschlagsberechtigt. |
7. | Aufgrund der eingegangenen Vorschläge entscheidet eine Jury unter Ausschluss des Rechtsweges über die Verleihung des Preises. |
8. | Die Jury besteht aus je einer Vertreterin / einem Vertreter der Stadtratsfraktionen, die in den Ausschüssen des Rates vertreten sind, einer Kleinverlegerin / einem Kleinverleger, einer Fachjournalistin / einem Fachjournalisten oder einer Schriftstellerin / einem Schriftsteller, einer Graphikerin / einem Graphiker, der Kulturdezernentin sowie Herrn Hans Goswin Stomps mit beratender Stimme. Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadtratsfraktionen werden von diesen zu Beginn jeder Legislaturperiode benannt. Alle Juroren werden von dem Oberbürgermeister auf Vorschlag des Stadtrates entsprechende Zeit berufen. |
9. | Falls zum Vergabezeitpunkt nach Ansicht der Jury keine qualifizierte Preisträgerin / kein qualifizierter Preisträger namhaft gemacht werden kann, ist der zur Verfügung stehende Geldbetrag zum Ankauf von bibliophilen Druckwerken für das Gutenberg-Museum zu verwenden. Bei einstimmiger Entscheidung kann in diesem Fall auch eine andere Verwendung der Mittel im Sinne der Zielsetzung des Preises vorgenommen werden. |
Mainz, den 29. November 2012
Michael Ebling
Oberbürgermeister