Groß- und Betriebliche Kindertagespflege
Großtagespflege
Welche Voraussetzungen werden für eine Großtagespflegestelle benötig?
Für die Betreuung sind eine abgeschlossene Qualifizierung beider Kindertagespflegepersonen erforderlich. (Beachten Sie bitte auch die Hinweise zur Qualifizierung.) Es müssen kindgerechte Räumlichkeiten mit mindestens zwei Zimmern zur Verfügung stehen.
Was muss ich tun um eine Großtagespflegestelle zu eröffnen?
Welche Unterstützung bietet die Landeshauptstadt Mainz?
Betriebliche Kindertagespflege
Familienfreundlichkeit im Unternehmen ist mittlerweile mehr als nur ein Schlagwort, sondern ein wichtiger Aspekt für viele gut ausgebildete Menschen, die auf der Suche nach einem Arbeitgeber sind. Auch von denjenigen, die noch keine Kinder haben, werden Unternehmen, die individuelle Modelle für die Kinderbetreuung anbieten, als attraktive Arbeitgeber eingestuft.
Die Kindertagespflege bietet hier verschiedene Möglichkeiten auch für kleine und mittelständige Betriebe, Betreuungsplätze für die „Kleinsten“ anzubieten. Sie ist eine Betreuungsform, die durch die kleinen Gruppengrößen und ihre Flexibilität gekennzeichnet ist. In der Kindertagespflege werden bis zu fünf Kinder gemeinsam betreut. Bei einem Zusammenschluss von zwei Kindertagespflegepersonen können bis zu zehn Kinder betreut werden. Die Landeshauptstadt Mainz hat hier verschiedene Modelle entwickelt.
Es gibt die Möglichkeit einen Träger mit der Durchführung der Betreuung zu beauftragen. Wir stellen hierzu gerne den Kontakt her.
Wer kann eine betriebliche Kindertagespflege führen?
Eine qualifizierte Kindertagespflegeperson mit einer gültigen Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII kann eine betriebliche Kindertagespflege führen. Es können auch zwei Kindertagespflegepersonen im Rahmen einer Großtagespflege für Betriebe Kinderbetreuung anbieten (siehe Großtagespflege).
Die Betreuung kann auch durch einen externen Träger durchgeführt werden. Dieser Träger übernimmt die Anstellung von Kindertagespflegepersonen und die Abrechnung mit dem Amt für Jugend und Familie.
Welche Voraussetzungen benötigt eine betriebliche Kindertagespflegestelle?
Welche Förderung kann ein Unternehmen /Betrieb für eine betriebliche Kindertagespflegestelle erhalten?
Für jedes Kind, das in einer betrieblichen Kindertagespflegestelle betreut wird, erhält das Unternehmen/der Betrieb eine pauschale monatliche Förderung.
Für alle Betreuungsplätze wird eine wöchentliche Betreuungszeit von 40 Stunden unterstützt. Die Pauschale wird auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten gewährt.
Für Krankheitsausfälle gibt es eine Vertretungsregelung.
Welche Unterstützung gibt es für den Aufbau einer betrieblichen Kindertagespflegestelle?
Kontakt
Weitere Informationen erhalten Sie von Frau Rebecca Erbelding
Adresse
- Telefon
- +49 6131 12-2697
- Telefax
- +49 6131 12-2890
- vermittlung-kindertagespflegestadt.mainzde
Öffnungszeiten
Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, vereinbaren sie bitte vorher einen Termin.
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Haltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport