„ChiK – Chancengleichheit in der Kindertagespflege
Tagespflegepersonen, die Betreuungsplätze im Rahmen von „ChiK“ anbieten, erhalten eine pauschale Zahlung der Förderleistung, die sich an den jeweiligen vereinbarten und genehmigten Betreuungsstunden orientiert. Anders als die reguläre Förderleistung von 6 Euro, die pro Kind stundengenau berechnet wird, errechnet sich die Förderleistung bei „ChiK“ pauschal. Da „ChiK“ eine privatrechtliche Zuzahlung der Eltern an die Tagespflegepersonen ausschließt, zahlen Familien nur den pauschalen Elternbeitrag, so wie in einer Kindertagesstätte auch.
Durch das zuzahlungsfreie Angebot der Betreuungsplätze, kann eine langfristige Sicherung und eine verbesserte Auslastung der Tagespflegeplätze gewährleistet werden. Die Kindertagespflege wird somit zu einer Betreuungsform, die von Familien aller Einkommensgruppen in Anspruch genommen werden kann.
Die pauschale Zahlung der Förderleistung hat für die Tagespflegepersonen den Vorteil, dass sie monatlich einen geregelten Betrag erhalten, was für sie eine finanzielle Sicherheit mit sich bringt. Sind Plätze zeitweise nicht belegt, erhalten die Tagespflegepersonen eine sogenannte „Freie-Platz-Pauschale“, die die Nicht-Belegung eines Platzes etwas abfedern soll.
Die Vermittlung der Betreuungsplätze, die über „ChiK“ angeboten werden, erfolgt weiterhin über das Amt für Jugend und Familie. Die Tageseltern sind in Ihrer Tätigkeit als Tagespflegepersonen weiterhin selbstständig tätig und legen Ihre Öffnungszeiten, ihr pädagogisches Konzept sowie weitere vertragliche Konditionen, wie beispielsweise Verpflegungs- und Windelgeld, selbst fest.
Weitere Informationen erhalten Sie im Informationsleitfaden zur Kindertagespflege, der unter dem Punkt „Merkblätter“ im Bereich Kindertagespflege, Beratung und Formalitäten zur Verfügung steht.