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Familienfreundlichkeitsprüfung in der Landeshauptstadt Mainz

Die Landeshauptstadt Mainz hat eine Familienfreundlichkeitsprüfung entwickelt, die durch einen Stadtratsbeschluss als Verfahren in der Bauleitplanung eingeführt wurde.

Die Familienfreundlichkeitsprüfung soll künftig bei allen städtebaulichen Maßnahmen mit einem hohen Auswirkungspotential durchgeführt werden, damit die Fragen von Sozialverträglichkeit und Familienfreundlichkeit in wichtigen Planungsprozessen mitbedacht werden.

Die Familienfreundlichkeitsprüfung kann aufgrund ihrer Aufgabenstellung kein verbindliches Prüfergebnis darstellen. Neben der interessierten Fachöffentlichkeit und von Baumaßnahmen betroffenen Familien sollen insbesondere auch Bauträger und Architekten angesprochen werden, damit die Kriterien der Familienfreundlichkeit bei der Umsetzung von Baumaßnahmen die notwendige Berücksichtigung finden können.

Methodisches Vorgehen der Familienfreundlichkeitsprüfung

Die Familienfreundlichkeitsprüfung soll künftig bei allen städtebaulichen Maßnahmen mit einem vermuteten hohen Auswirkungspotential auf die Fragen von Sozialverträglichkeit und Familienfreundlichkeit durchgeführt werden. Die davon tangierten Fachämter sind dabei zu beteiligen.

Die genannte Prüfung ist kein förmlicher Bestandteil eines Rechtsverfahrens der Bauleitplanung oder für die Projektentscheidung. Sie sollte aber parallel zu diesen Verfahren durchgeführt werden und eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Entwicklungsziele eines Gebietes bzw. eines Projektes bilden.

Erst im Zusammenspiel von Bauleitplanung, Projektentwicklung und Ausführung von Bauvorhaben wird die Familienfreundlichkeitsprüfung jedoch ihre Wirkung voll entfalten können.

Einführung einer Familienfreundlichkeitsprüfung in der Bauleitplanung

Die Entwicklungsziele der Familienfreundlichkeitsprüfung sind bereits in der Bauleitplanung verankert worden.

Für die Durchführung der Familienfreundlichkeitsprüfung geben alle betroffenen Fachämter während einer Behördenbeteiligung ihre jeweiligen Stellungnahmen ab. Nach Berücksichtigung aller abgegebenen Stellungnahmen erfolgt eine endgültige Zusammenstellung durch das Stadtplanungsamt.

Durchführung einer Familienfreundlichkeitsprüfung

Um tatsächlich zu wirken, kann sich eine Familienfreundlichkeitsprüfung nicht nur auf die Bauleitplanung beziehen, sondern muss auch in der Folgeentwicklung angewandt werden. In überwiegendem Maße beziehen sich deren Ziele auf die ausführende Projektplanung selbst, etwa in der Gestaltung des Wohnumfeldes oder beim Wohnungsbau.

Dies bedeutet, dass die Prüfung insbesondere auf den Bereich der Projektentwicklung und die Verträge im Rahmen von Realisierungsmaßnahmen ausgeweitet werden muss. Nur so kann gewährleistet werden, dass Familienfreundlichkeit in allen Phasen der städtebaulichen Entwicklung gebührende Berücksichtigung findet.

Empfehlungen an Bauträger und Architekten

Da die Familienfreundlichkeitsprüfung kein verbindliches Prüfergebnis darstellen kann, können bei einem nicht öffentlich geförderten Vorhaben die Entwicklungsziele nur den Charakter von kommunalen Empfehlungen an die Bauträger oder Architekten besitzen.

Einzelmerkmale für die Familienfreundlichkeitsprüfung

Zur Überprüfung der Familienfreundlichkeit liegen Schwerpunktfragestellungen in mehreren Bereichen vor. Erläuterungen zu den einzelnen Merkmalen der Familienfreundlichkeitsprüfung finden Sie über untenstehenden Link.