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Fragen & Antworten

Wer kann in Mainz bei Bürgerbeteiligungen mitmachen? Welche verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten gibt es? An wen kann ich mich mit meinen Fragen wenden?... Auf dieser Seite beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um das Thema Bürgerbeteiligung in Mainz.

Was ist Bürgerbeteiligung?

Durch Bürgerbeteiligung können Mainzer:innen direkt Einfluss auf Entscheidungen in ihrer Stadt nehmen. In Mainz wird Bürgerbeteiligung als Ergänzung der repräsentativen Demokratie auf kommunaler Ebene verstanden. Bürgerbeteiligung gibt allen Einwohner:innen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Alter etc. – die Möglichkeit, ihre Interessen, Vorschläge und Kompetenzen bei kommunalen Entscheidungsprozessen einzubringen und zu vertreten.

Bürgerbeteiligung soll in Mainz jeden ansprechen und einbeziehen. Sie richtet sich daher an die Einwohner:innen von Mainz. Deswegen verwendet die Stadtverwaltung Mainz auf diesen Seiten die Bezeichnung "Einwohner:in" bzw. synonym dazu "Mainzer:in".

Da sich der Begriff "Bürgerbeteiligung" im Sprachgebrauch deutschlandweit jedoch gegenüber "Einwohnerbeteiligung" durchgesetzt hat, wird dieser zum besseren Verständnis auch hier verwendet. Der Begriff "Bürgerbeteiligung" bezieht sich auf alle Geschlechteridentitäten und schließt diese ausdrücklich ein. 

Welche Stufen von Bürgerbeteiligung gibt es?

Als Grundlage für Bürgerbeteiligung gilt es, dass die Mainzer:innen über aktuelle Vorhaben informiert werden. Dies geschieht über die Vorhabenliste, die Sie auf diesen Seiten finden. Je nach Vorhaben sind unterschiedliche Beteiligungsstufen möglich bzw. geplant. Diese gehen vom Einholen der Meinungen der Einwohner:innen (z. B. Stimmungsbilder abfragen) über die Möglichkeit zur Mitwirkung (z. B. Planungswerkstatt) bis hin zur Mitentscheidung (z. B. Abstimmung über verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten).

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und freiwilliger Bürgerbeteiligung?

Formale bzw. gesetzliche Bürgerbeteiligung meint Bürgerbeteiligung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Solche Vorschriften gibt es beispielsweise für Bauleitplanung, Raumordnungsverfahren, Genehmigungsverfahren, Landes- und Regionalplanung, Umweltverträglichkeitsprüfung.

Zur informellen bzw. freiwilligen Bürgerbeteiligung gehören alle Verfahren, die nicht gesetzlich geregelt sind. Informelle Bürgerbeteiligung kann aber auch formalen Verfahren vorangestellt werden.

Beispiele für gesetzlich geregelte Bürgerbeteiligung:

  • Gemeindeordnung (GemO) § 16 Einwohnerversammlung
  • Gemeindeordnung (GemO) § 16 a Fragestunde
  • Gemeindeordnung (GemO) § 16 b Anregungen und Beschwerden
  • Gemeindeordnung (GemO) § 16 c Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
  • Gemeindeordnung (GemO) § 17 Einwohnerantrag
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) § 47 Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen
  • Baugesetzbuch (BauGB) § 3 Beteiligung der Öffentlichkeit

Was ist der Unterschied zwischen bürgerschaftlichem Engagement und Bürgerbeteiligung

Sowohl bürgerschaftliches Engagements als auch Bürgerbeteiligung sind wichtige Bausteine einer lebendigen Demokratie. Sie zielen auf die freiwillige Teilhabe der Einwohner:innen an der Gestaltung ihres Lebensumfelds ab.

Mit der Übernahme eines Ehrenamts bringen sich Mainzer:innen aktiv in einem Verein, einer sozialen Einrichtung etc. mit ihrer Zeit und ihrer Hilfe ein. Dieses Engagement ist freiwillig und – ggf. mit Ausnahme einer Aufwandsentschädigung – unbezahlt. Es wird meist für eine längere Zeit übernommen.

Bürgerbeteiligung ermöglicht es Mainzer:innen ihre Stadt mitzugestalten. Einwohner:innen können sich mit ihrer Meinung, ihren Empfehlungen und ihren Ideen bei städtischen Projekten einbringen bzw. Bürgerbeteiligung zu diesen anregen. Das einmalige Engagement im Rahmen eines Beteiligungsprozesses setzt nicht automatisch voraus, dass man sich längerfristig engagieren möchte.

An welchen Vorhaben kann ich mich beteiligen?

Als Mainzer:in können Sie sich an allen Vorhaben auf der Vorhabenliste beteiligen, für die eine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist. Sollte für ein Vorhaben keine Beteiligung vorgesehen sein, können Sie – sofern eine Beteiligung möglich ist – diese anregen. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie in Mainz wohnen.

Wie kann ich mich beteiligen?

Es gibt viele verschiedene Verfahren zur Bürgerbeteiligung. Welche konkrete Form und Methode für ein Vorhaben gewählt werden, entscheidet das zuständige Fachamt. Aktuelle Termine zur Bürgerbeteiligung finden Sie auf unseren Seiten.

Kann ich selbst ein Vorhaben anregen?

In der Landeshauptstadt Mainz können Einwohner:innen aktiv Anträge auf Bürgerbeteiligung stellen. Sie haben ein Projekt, für das Sie eine neue Bürgerbeteiligung anregen möchten? Oder haben Sie Ideen und Anregungen zu bereits bestehenden Projekten von unserer Vorhabenliste? Wir freuen uns, wenn Sie auf die Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung zukommen. Für jedes Vorhaben kann nur ein Antrag auf Bürgerbeteiligung eingereicht werden. Schauen Sie daher gerne vorab, ob Ihre Idee schon auf unserer Vorhabenliste steht. Gerne informieren wir Sie auch in der Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung darüber, ob bereits ein Antrag für Ihr Vorhaben eingereicht wurde.

Was sind die "Leitlinien für Bürgerbeteiligung in Mainz"?

Seit Ende 2018 hat eine Arbeitsgruppe aus acht Einwohner:innen, acht Stadtratsmitgliedern und acht Mitarbeiter:innen der Stadtverwaltung die „Leitlinien für Bürgerbeteiligung in Mainz“ erarbeitet. Am 6. April 2022 hat der Stadtrat diese Leitlinien verabschiedet. Mit ihnen schafft die Landeshauptstadt einen verbindlichen Rahmen für alle Beteiligungsprozesse in Mainz. Frühzeitige und kontinuierliche Information, Transparenz über Planungsprozesse, Einbeziehung aller Mainzer:innen und ein verlässlicher Umgang mit den Ergebnissen bilden dabei das Fundament einer gelingenden Beteiligungskultur.

Was macht der Beirat für Bürgerbeteiligung?

Der Beirat für Bürgerbeteiligung ist zu gleichen Teilen aus Verteter:innen der Einwohnerschaft, der Stadtverwaltung und der Stadtratsfraktionen zusammengesetzt. Seit der konstituierenden Sitzung am 2. Februar 2023 tagt er regelmäßig 4-mal im Jahr. Die aktuellen Termine sowie alle weiteren Informationen zum Beirat für Bürgerbeteiligung finden Sie hier auf diesen Seiten.

Was macht die Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung?

Die Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung der Landeshauptstadt Mainz ist die Schnittstelle zwischen Einwohnerschaft, Stadtverwaltung und Stadtrat bei allen Fragen zum Themenkomplex Bürgerbeteiligung. Sie ist im Büro des Oberbürgermeisters angesiedelt und koordiniert Beteiligungsprozesse in Mainz. Sie ist die Geschäftsstelle des Beirats Bürgerbeteiligung und pflegt die Seiten zum Thema Bürgerbeteiligung auf Mainz.de. Einen Überblick über die Aufgaben und die Kontaktmöglichkeiten der Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung finden Sie hier auf diesen Seiten.


Ihr Kontakt in der Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung


Frau Monika Roth
Telefon +49 6131 12-3633

Frau Renate Kochenrath
Telefon +49 6131 12-4224

Frau Irene Loran
Telefon +49 6131 12-3634

E-Mail buergerbeteiligung(at)stadt.mainz.de