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Istanbul Konvention

Am 11. Mai 2011 unterzeichneten 13 Mitgliedsstaaten des Europarates das „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“, besser bekannt als Istanbul-Konvention.
Istanbul Konvention
© Frauenbüro

Schutz von Frauen und Mädchen vor jeglicher Form von Gewalt

Mit Unterzeichnung der Istanbul Konvention haben sich die Staaten dazu verflichtet, alle Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen

Die Istanbul Konvention in Deutschland

Deutschland hat die Istanbul-Konvention im Oktober 2017 ratifiziert und sie zum 1. Februar 2018 in Kraft gesetzt.

Das bedeutet, dass auch hier Bund, Länder und Kommunen gemeinsam handeln müssen, um Gewalt an Frauen und Mädchen wirksam zu bekämpfen. Von den insgesamt 81 Artikeln der Istanbul-Konvention sind zwölf besonders wichtig für die Rolle der Kommunen, andere Artikel gelten in erster Linie für den Bund und die Bundesländer.