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Blumenfeld am Leichhof
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Lärm

Schriftzug Lärm
© Bernd Wachtmeister - pixelio.de

In Deutschland sehen sich über 60 Prozent der Menschen durch Lärm, vor allem durch Verkehrslärm, belästigt, davon sogar mehr als 10 Prozent stark oder äußerst stark. Lärm ist für viele Menschen das vorrangige Umweltproblem.

Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat zum Ziel, schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Die Umsetzung der Richtlinie in Bundesrecht erfolgte mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1865 - § 47 a-f BImSchG) und der Verordnung über die Lärmkartierung vom 06. März 2006 (BGBl. I S. 516 - 34. BImSchV).

Die wesentlichen Aufgaben der Umgebungslärmrichtlinie sind:           

  • Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten
  • Verminderung und Vorbeugen durch Lärmaktionspläne

Adresse

Umweltordnung
Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus C
55131 Mainz
Telefon
+49 6131 12-2895
Telefax
+49 6131 12-3357
E-Mail
gruen-umweltamtstadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Kurmainz-Kaserne/Akademie der Wissenschaften
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660