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Schwellköpp am Rosenmontag
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Wissenswertes rund um die Straßenfastnacht 2026 von A bis Z

Alle Informationen auf einen Blick: Anreise ÖPNV,Straßensperrungen, Glasverbotszonen, Sicherheit und vieles mehr
Verkleidete Frau beim Rosenmontagszug
"HELAU!"© Martina Pipprich
Holen Sie sich einen Hauch Fastnacht auf Ihren Desktop, Ihr Smartphone oder Ihr Tablet: Einfach links die Konfettitaste druecken! (Quelle: Landeshauptstadt Mainz)

Holen Sie sich einen Hauch Fastnacht auf Ihren Desktop, Ihr Smartphone oder Ihr Tablet: Einfach rechts die Konfettitaste drücken!


Anreise, ÖPNV (Sonderfahrpläne und Sonderfahrkarten)

Da auch 2026 erneut annähernd 500.000 Zuschauer:innen in Mainz erwartet werden und aufgrund des Zugwegs naturgemäß weite Teile und Achsen (Ludwigsstraße, Große Langgasse, Kaiserstraße, Große Bleiche) der Innenstadt über einen langen Zeitraum mit dem Auto nicht zu passieren sind, weisen die Stadtverwaltung als auch die Mainzer Mobilität darauf hin, dass der erweiterte Fahrplan des ÖPNV sowie zusätzliche Bahn-Angebote eine entspannte Anreise zum Rosenmontagszug von nah und fern ermöglichen.

Mainzer Mobilität: Narrenkarte ist ab sofort im Verkehrs Center erhältlich

Mit der Narrenkarte fährt eine Person von Fastnachtsdonnerstag bis einschließlich Fastnachtsdienstag mit Bus und Straßenbahn.

Mit der Fastnacht im Herzen und der Narrenkarte in der Tasche fahren Sie an sechs Tagen in ganz Mainz und Wiesbaden für nur 11 Euro.

Die Narrenkarte 2026 ist ab Altweiberdonnerstag, den 12. Februar, bis Fastnachtdienstag, den 16. Februar für beliebig viele Fahrten auf auf Bussen und Straßenbahnen der Mainzer Mobilität und von ESWE Verkehr gültig.

Die Fahrkarte ist ab sofort erhältlich an den Automaten der Haltestellen, in den Vorverkaufsstellen, in der RMV-Mobilitäts-Beratung im Verkehrs Center Mainz, in den Straßenbahnen an den Automaten und in den Bussen beim Fahrpersonal.

Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN)

Zwischen Altweiberdonnerstag und Rosenmontag fahren zahlreiche Zusatzbusse und -züge, darunter verlängerte Nachtfahrten und Sonderverkehre zu den Umzügen.

Am Altweiberdonnerstag und Rosenmontag bieten vor allem die Linien von und nach Mainz und Ingelheim zusätzliche Spätfahrten. Die Mainzer Mobilität bietet Sonderfahrpläne und Nachtverkehre in Mainz und Umgebung an. Zusätzliche Kapazitäten im rheinhessischen Regionalverkehr auf der Schiene ermöglichen eine stressfreie An- und Abreise zu den Faschingsveranstaltungen, einschließlich des Mainzer Rosenmontagsumzuges.

Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV)

Zum Höhepunkt der 5. Jahreszeit sind allerorten Narren und Närrinnen unterwegs und feiern ausgelassen. Und landauf und landab werden im RMV zusätzliche Kapazitäten bei Bussen und Bahnen angeboten. Am Rosenmontag werden zusätzliche S-Bahnen und Sonderzüge eingesetzt. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Website des RMV.

Deutsche Bahn

Die Deutsche Bahn bietet ebenfalls zusätzliche Angebote zur "fünften Jahreszeit" an.

Fragwürdige Kostümierungen bitte vermeiden!

Um Personenkontrollen zu vermeiden, sollten Besucher:innen auf fragwürdige Kostümierung, welche in Zusammenhang mit Krieg und Terror gebracht werden könnte, verzichten. Auch das Mitführen von sogenannten "Anscheinswaffen" - also Gegenstände, die echten Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen - sollte unterbleiben. Um allen ein friedliches und entspanntes Feiern zu ermöglichen werden Einsatzkräfte niedrigschwellig kontrollieren

Frauennotruf Mainz

Hilfe per Telefon und "Signal"

Der Frauennotruf Mainz wird am Rosenmontag (16. Februar) von 13.00 Uhr bis 21.00 Uhr durchgehend besetzt sein.

Die Beraterinnen der Fachstelle zum Thema sexualisierte Gewalt sind telefonisch unter 06131 - 22 12 13 sowie im Chat über Signal
unter 0177 - 3237382 sowohl für Betroffene als auch für Freund:innen zu erreichen.

Glasverbot (Weiberfastnacht und Rosenmontag), Glasverkaufsverbot an Rosenmontag

Glasverbot gilt an Weiberfastnacht (12. Februar) im Bereich des Schillerplatzes und am Rosenmontag (16. Februar) auf der gesamten Fläche der Fastnachtsmesse.

Die Landeshauptstadt Mainz bittet daher darum, dass an den genannten Tagen keine Glasbehältnisse jeglicher Art mitgeführt werden. Der Zutritt wird bei Auffinden von Glasbehältnissen nicht gestattet, diese können sichergestellt werden.

Weiberfastnacht

Rosenmontag

Glasverkaufsverbot an Rosenmontag

Zusätzlich gilt an Rosenmontag in diesem Jahr erneut ein Glasverkaufsverbot auf der Fläche der Fastnachtsmesse und in deren direkten Umfeld. Dies bedeutet, dass durch den Einzelhandel Glasgefäße aller Art an Rosenmontag grundsätzlich nicht verkauft werden dürfen.

Jugendschutz

  • Die Präventionskampagne „Weck, Worscht un Wasser“ des Kinder- und Jugendschutzes (Amt für Jugend und Familie) dient der Alkoholprävention, dem Opferschutz und der Sensibilisierung während der "närrischen Tage".
  • Die Streetworker:innen des Jugendschutzes sprechen insbesondere an den närrischen Tagen vor dem Rosenmontag im Rahmen der Aufsuchenden Arbeit gezielt junge Menschen an und verteilen Postkarten mit hilfreichen Tipps zum sicheren Feiern.
  • Der Kinder- und Jugendschutz und das Sachgebiet Jugend der Polizeidirektion Mainz führt an den "närrischen Tagen" Jugendschutzkontrollen durch.

Kinderbetreuungsstelle

Für Kinder, die beim Rosenmontagszug im Trubel verloren gehen, bietet die Polizeidirektion Mainz in der Polizeiinspektion I (Weißliliengasse) bis 17.00 Uhr einen Raum für Kinder an, wo sie sich bis zur Abholung durch die Eltern aufhalten können.

Sollte sich die Abholung verzögern, werden die Kinder ab 17.00 Uhr in der Kindernotaufnahmestelle Juvente (früheres Städtisches Kinderheim), Gleiwitzer Straße 1, betreut.

Die Polizeiinspektion ist telefonisch unter 06131 - 65 34 123 und 65 34 129 erreichbar, die Notaufnahmestelle ist bis 14.00 Uhr unter 06131 - 90 60 982, ab 14 Uhr unter 06131 - 14 33 723 erreichbar.

Polizei

Für alle Besucherinnen und Besucher gilt: Jede uniformierte Einsatzkraft der Polizei, Feuerwehr, des Rechts- und Ordnungsamtes, des Rettungs- und Sanitätsdienstes als auch des Sicherheitsdienstes des MCV ist für Besucherinnen und Besucher bei Notfällen ansprechbar.

"Partner für mehr Sicherheit"

Die Einsatzkräfte der Polizei sind für alle Besucherinnen und Besucher jederzeit ansprechbar und sehen sich als "Partner für mehr Sicherheit". Bei Belästigungen, Übergriffen oder anderen Anlässen bittet die Polizei um schnellstmögliche Information, um gezielte Maßnahmen ergreifen zu können.

Sicherheit der Närr:innen

Die Mitarbeiter:innen des Standes-, Rechts- und Ordnungsamtes sowie des Amtes für Wirtschaft und Liegenschaften widmen sich auch in diesem Jahr bei der Überwachung des Festbereiches der Kontrolle von Lebensmitteln, fliegenden Händler:innen sowie der öffentlichen Beschallung entlang der Zugstrecke

Verbot von Drohnen

An Weiberfastnacht bis einschließlich Fastnachtsdienstag (12. bis 17. Feburar 2026) sind sogenannten Drohnen  verboten - ( über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von Einsatzorten von Behörden und Organisationen). Dies gilt für alle Arten von Drohnen. Wer trotzdem ein Flugmodell oder Unbemanntes Luftfahrtsystem (UAS) aufsteigen lässt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden, auch ist in solchen Fällen damit zu rechnen, dass Kosten für Polizeieinsätze anfallen und die Fluggeräte sichergestellt werden.

Videokameras und Drohnen der Polizei

Wie in jedem Jahr setzt die Polizei in Bereichen mit hohem Besucheraufkommen stationäre Videokameras ein. Diese dienen insbesondere dem frühzeitigen Erkennen von Gefahrensituationen und Straftaten. Daneben stehen der Polizei Mainz anlassbezogen auch polizeiliche Drohnen, sowie ein TV-KW zur Übertragung von Livebildern zur Verfügung. Mit Hinweisschildern an den überwachten Plätzen und großen Zufahrtswegen weist die Polizei auf den Einsatz der Videotechnik hin.

Verkehrshinweise für den Aufstellungsbereich

Sperrung der Innenstadt für den Verkehr

Aufgrund der bevorstehenden Straßenfastnacht 2026 wird in der Landeshauptstadt Mainz auch in diesem Jahr ein umfassendes Sicherheitskonzept umgesetzt.

Im Zuge dessen sind von Donnerstag, 12. Februar bis einschließlich Fastnachtsdienstag, 17. Februar erhebliche Sperrmaßnahmen für Fahrzeuge in der Innenstadt geplant. Im genannten Zeitraum ist deshalb der Lieferverkehr täglich nur bis 10.30 Uhr in der Altstadt und am Rosenmontag zusätzlich in Teilen der Neustadt möglich. 

Nach diesem Zeitpunkt ist das Einfahren in den geschützten Bereich untersagt.

Die Sperrung der Veranstaltungsfläche für den Kraftfahrzeugverkehr betrifft im gleichen Maße den Individualverkehr. Das Befahren ist im genannten Zeitraum ab 10.30 Uhr nicht möglich.

Konkret: Die Mainzer Altstadt (Schillerplatz, Ludwigsstraße, Gutenbergplatz, Höfchen, Markt und Liebfrauenplatz) ist an den Veranstaltungstagen zu folgenden Zeiten für sämtliche Kraftfahrzeuge gesperrt.

Sperrzeiten:

  • 12. Februar von 10.00 bis 23.00 Uhr
  • 13. Februar von 11.00 bis 24.00 Uhr
  • 14. Februar von 10.30 bis 24.00 Uhr
  • 15. Februar von 10.30 bis 24.00 Uhr
  • 16. Februar von 09.00 Uhr bis zum 17. Februar ca. 01.00 Uhr

Fahrzeuge frühzeitig aus dem Aufstellungsbereich entfernen

Wie in jedem Jahr sei darauf verwiesen, dass alle Anwohnerinnen und Anwohner im Aufstellungsbereich der Mainzer Neustadt gebeten werden, die in diesen Tagen aufgestellten Halteverbots-Beschilderungen strikt zu beachten und ihre Fahrzeuge am Rosenmontag aus dem weiträumigen Aufstellungsbereich sowie entlang des Zugweges als Beitrag für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung frühzeitig zu entfernen!

Ihr Auto wurde abgeschleppt?

Für den Fall, dass dennoch abgeschleppt wurde, erhalten Sie als Fahrzeugführerin/Fahrzeigführer am gleichen Tag unter der Telefonnummer 12-2181 (Verkehrsüberwachung, Einsatzzentrale, bis 23 Uhr besetzt, danach bitte die Polizei kontaktieren) nähere Informationen, wie Sie wieder in den Besitz des Autos kommen.

Zugstrecke

7. Rosenmontagszug

Josefsstraße - Boppstraße - Kaiserstraße - Stadthaus - Kaiserstraße (rund um Christuskirche) - Bauhofstraße - Große Bleiche - Große Langgasse - Ludwigsstraße - Theater/ Gutenbergplatz - Domplätze - Rheinstraße - Holzhofstraße/Schifffahrtsmuseum - Weißliliengassebis Ludwigsstraße - Schillerplatz/Fastnachtsbrunnen - Schillerstraße.

Zugende: Münsterplatz in Richtung Bahnhofstraße / Alicenbrücke

Fastnacht in Mainz auf einem Blick

Glasverkaufsverbot am 16. Februar 2026 Landeshauptstadt Mainz
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