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Teilhabeplanung, Teilhabekonferenz

Die Landeshauptstadt Mainz hat sich auf eine personenzentrierte, regionale Umsetzung von Hilfen für Menschen mit seelischen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen festgelegt.

Grundlage für eine an den Bedarfen der Person orientierte Hilfegewährung ist eine Teilhabeplanung, die gemeinsam mit der Person durchgeführt wird. Dazu wurde landesweit das Instrumentarium zur Teilhabeplanung entwickelt, der Individuelle Teilhabeplan (THP).

Die Bögen können Sie hier herunterladen:

Über das Verfahren zur individuellen Teilhabeplanung für psychisch erkrankte Menschen in Mainz können Sie sich nachfolgend informieren.

Bitte beachten Sie, die Umstrukturierung der Hilfeplanung, nach den Vorgaben des BTHG, ist in der Umsetzung. Bis die Implementierung abgeschlossen ist, wird zum Übergang das Verfahren der THK I weiterhin angewandt.

Auszüge aus der Geschäftsordnung der Teilhabekonferenz (Stand Juni 2012):

Auszüge aus der Geschäftsordnung der Teilhabekonferenz (Stand Juni 2012):
Teilhabekonferenzen (THK) sollen dazu beitragen, flexible bedürfnisorientierte Leistungsangebote für die Hilfesuchenden in den Regionen in der Landeshauptstadt Mainz umzusetzen.
Leitbild für die Zusammenarbeit in der Teilhabekonferenz und den Aufbau des Gemeindepsychiatrischen Verbunds (GPV) ist der Personenzentrierte Ansatz.
Hieraus leiten sich folgende Grundsätze ab:

  • Die Hilfesuchenden sind aktiv in den Teilhabeplanungsprozess einzubeziehen. Die zu erbringenden Leistungen sollen sich, soweit möglich, an der Lebenswelt der Hilfesuchenden und deren Bedürfnissen orientieren. Die Teilhabeplanung erfolgt dort, wo der psychisch beeinträchtige Mensch Hilfen erhalten soll oder bereits erhält.
  • Die vorhandenen Ressourcen der Person selbst und die ihres Umfeldes sollen systematisch einbezogen und unterstützt werden.
  • Alle Hilfen sollen auf der Basis von individuellen, zielorientierten und periodisch anzupassenden Ver-einbarungen erfolgen.
  • Die im Einzelfall erforderlichen Hilfen sollen über alle relevanten Lebensbereiche hinweg im Sinne einer integrierten Gesamtplanung abgestimmt werden.


Mitglieder in der THK sind Vertretungen der Leistungserbringer des Gemeindepsychiatrischen Verbunds sowie der Kostenträger.
Die Geschäftsführung der Teilhabekonferenz für psychisch erkrankte Menschen in Mainz hat die Koordinierungsstelle für gemeindenahe Psychiatrie inne.

In der Teilhabekonferenz werden regelhaft und grundsätzlich erörtert:

  • alle Neuanträge / Neuaufnahmen Wohnen, Gestaltung des Tages in Wohnheimen, Tagesstätten, tagesstrukturierende Angebote, psychosoziale Begleitung, entsprechende Leistungen über das persönliche Budget,
  • alle Folgeplanungen beim Wechsel von ambulant nach stationär bzw. von stationär nach ambulant,
  • alle Fortschreibungen ambulant mit einem Unterstützungsbedarf ab sechs LE / Woche,
  • alle Fortschreibungen bei Erhöhung des Unterstützungsbedarfs,
  • problematische Fallgestaltungen, bei denen bestehende Unterstützungssettings an Grenzen stoßen,
  • anstehende Entlassungen/Aufnahmen von jungen Erwachsenen aus Kinder- und Jugendeinrichtungen (rechtzeitig im Vorfeld).


Grundsätzlich gilt, dass unabhängig/abweichend von dieser Regelung Fälle zur Beratung in der THK angemeldet werden können, sofern eine im Verfahren Beteiligter / ein Beteiligter einen Bedarf zum fachlichen Austausch vorträgt.

Die Bewilligungszeiträume bis zur Überprüfung der Zielerreichung und Fortschreibung der Hilfeplanung können – orientiert am Einzelfall – zwischen sechs und max. 30 Monaten variieren. Bei schwierigen und komplexen Fallgestaltungen, bei denen die weitere Entwicklung nicht gut einschätzbar ist, werden Bewilligungszeiträume ggf. kürzer angesetzt.
Spätestens nach einem Gesamtbewilligungszeitraum von fünf Jahren wird jeder Fall in der THK unter Vorlage einer aktuellen fachärztlichen Bescheinigung erneut vorgestellt.

Kernanliegen des personenzentrierten Ansatzes ist, dass die Teilhabeplanung die Wünsche und Bedürfnisse der Hilfesuchenden in den Mittelpunkt stellt. Die Art und Weise der Einbeziehung kann in unterschiedlichen Formen erfolgen. Im THP und in der Vorstellung der Teilhabeplanung soll deutlich werden, inwieweit im Einzelfall eine Beteiligung tatsächlich erfolgt ist und inwieweit ggf. Meinungsunterschiede hinsichtlich der Ziele und Maßnahmen bestehen. Der THP wird von den Hilfesuchenden selbst unterschrieben.

Die Hilfesuchenden entscheiden, ob sie selbst und/oder ihre gesetzlichen Betreuer und/oder eine persönliche Vertrauensperson an der THK teilnehmen/teilnimmt. Die Vorstellung des Hilfebedarfs übernimmt in jedem Fall die zuständige Fachkraft (s. Merkblatt zur Vorstellung in der Teilhabekonferenz).