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Gesetzesgrundlagen

Menschen, die von einer psychischen Erkrankung betroffen sind, haben sich auf Grundlage unterschiedlicher Gesetze Anspruch auf Hilfen. Im Folgenden finden Sie einige der wichtigsten Gesetze zum Download.

Im Januar 1996 trat in Rheinland-Pfalz das Gesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG) in Kraft. Mit dem Gesetz soll die gemeindenahe Versorgung von psychisch kranken Menschen gefördert werden. Gleichzeitig wurde damit die Verantwortung für die Steuerung und Koordination der psychosozialen und psychiatrischen Dienste und Einrichtungen als Pflichtaufgabe auf die Kommunen übertragen.

Die zentralen Ziele der rheinland-pfälzischen Psychiatriereform sind:

  • Die Gleichstellung von psychisch und somatisch kranken Menschen
  • Eine bedarfsorientierte Versorgung
  • Eine gemeinde- und wohnortnahe Versorgung
  • Anstelle einer einrichtungsorientierten Versorgung soll diese personenorientiert durchgeführt werden
  • Die Beteiligung von Betroffenen, Angehörigen und Selbsthilfegruppen.


Weitere Informationen zur Psychiatriereform in Rheinland-Pfalz finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen.