Corona-Warn-Ampel: Situation und aktuelle Maßnahmen in Mainz
Hinweis: Grundsätzlich gilt die jeweils aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVO). Je nach Infektionsgeschehen werden für Mainz darüber hinaus ggf. ergänzende Maßnahmen beschlossen (Allgemeinverfügung).
Aktuelle Situation in Mainz: Stufe Rot
In den letzten Tagen lag der 7-Tage-Inzidenzwert - also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner pro Woche - in der Landeshauptstadt Mainz bei deutlich über 50*. Damit gilt in Mainz die Gefahrenstufe Rot der Corona-Warn-Ampel.
*aktuelle Fallzahlen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz und auf der Seite des zuständigen Gesundheitsamtes Mainz-Bingen:
Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz
Seit 11. Januar 2021 gilt die Fünfzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO). Seit 25. Januar 2021 gilt sie in angepasster Form. Sie ist bis zum 14. Februar 2021 befristet (Link zur gesamten 15. CoBeLVO untenstehend). Wichtige Neuerungen:
- Es gelten verschärfte Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen Raum dürfen nur noch ein Hausstand plus eine weitere Person zusammenkommen. Kinder bis einschließlich 6 Jahre sind von dieser Regelung ausgenommen. Dem nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil ist es außerdem erlaubt, sein Umgangsrecht weiterhin auszuüben. Ausnahmen gibt es auch für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Personen.
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen Homeoffice überall dort ermöglichen, wo die Tätigkeiten das zulassen. Wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist, muss für Arbeitsbereiche auf engem Raum weiterhin die Belegung von Räumen reduziert werden. Ohne ausreichende Abstände muss der Arbeitgeber medizinische Masken zur Verfügung stellen.
- Ab 25. Januar sind medizinische Masken – also OP-Masken oder virenfilternde Masken wie KN95- oder FFP2-Masken – unter anderem Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Gottesdiensten und gewerblichen Einrichtungen wie z.B. Einzelhandel.
- Die Kitas sind für die Kinder geöffnet, die die Betreuung brauchen. An die Eltern wird aber appelliert, möglichst eine Betreuung zu Hause sicher zu stellen. In den Schulen findet bis 14. Februar grundsätzlich Fernunterricht statt. Eine Notbetreuung ist sichergestellt.
- Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Zusätzlich zu Besucherinnen und Besuchern müssen ab dem 25. Januar auch alle Mitarbeitenden FFP2-Masken tragen.
- Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland gilt seit dem 11. Januar grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise.
- Wenn in einer rheinland-pfälzischen Kommune die 7-Tage-Inzidenz 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner übersteigt, kann der Bewegungsradius durch die betreffende Kommune auf 15 km eingeschränkt werden. Dies ist für Mainz bisher nicht der Fall (Stand: 11. Januar 2021).
Weiterführende Links
Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Mainz
Für das Stadtgebiet Mainz wurden nachfolgende Maßnahmen beschlossen, die die aktuellen Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) ergänzen. Die entsprechenden Allgemeinverfügung finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum Ablauf des 31. Januar 2021.
- In den Fußgängerzonen der Mainzer Altstadt sowie auf dem Bahnhofsvorplatz gilt in der Zeit von 10 bis 18 Uhr an allen Tagen außer an Sonntagen und Feiertagen eine Maskenpflicht.
- Abholdienste und der der Ab-Hof-Verkauf von offenen oder geöffneten alkoholischen Getränke ist verboten.
Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz wird die Entwicklung bei der Ausbreitung der Coronavirus-Infektionen weiterhin kontinuierlich beobachten und die beschlossenen Maßnahmen entsprechend anpassen. Der Verwaltungsstab wird dazu in engen zeitlichen Abständen zusammentreten.
Download Lageplan: Maskenpflicht in den Fußgängerzonen der Altstadt und auf dem Bahnhofsvorplatz
Allgemeine Hinweise
Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Mainz können von den Auswirkungen der aktuellen Situation betroffen sein. Längere Bearbeitungszeiten sind daher nicht auszuschließen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Stadtverwaltung Mainz bittet darum, Besuche der Verwaltungsgebäude auf das Erforderliche zu beschränken und die Regeln und Hygienevorschriften bei den Besuchen einzuhalten. Termine sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Die Kolleginnen und Kollegen in den Fachämtern sind nach wie vor telefonisch erreichbar.
Information in English
Informationen in Leichter Sprache
Weiterführende Links
- Coronavirus aktuellUmfassende Informationsseite der Landeshauptstadt Mainz
- Coronavirus: Häufig gestellte Fragen
- Impfzentrum RLP-Mainz: Helferinnen und Helfer gesucht!
- Coronavirus-HotlinesDie aktuelle Situation wirft Fragen auf. Verschiedene Coronavirus-Hotlines finden Sie hier auf einen Blick.
- Aktuelle Beratungsangebote in der Corona-Krise
- Corona-Krise: Hilfspaket "Mainz hilft sofort!"
- Informationen zum Coronavirus für Unternehmen
- Informationen zum Coronavirus für Kulturschaffende
- Coronavirus: Nachbarschaftshilfen
- Linksammlung rund um das Thema Coronavirus