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Gleichstellungsstelle

1995 wurde das Landesgleichstellungsgesetz verabschiedet. Es gilt für den gesamten öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz - also auch für die Landeshauptstadt Mainz.

Ziel des Gesetzes ist, Frauen besonders dort zu fördern und bei gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt einzustellen, wo sie unterrepräsentiert sind. Das sind nahezu alle Führungspositionen in der Verwaltung. Seit 1997 gibt es für die Stadtverwaltung und die Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Mainz einen Frauenförderplan.

Gleichstellungsbeauftragte Stadtverwaltung

  • Corinna Appelshäuser, Telefon: +49 6131 12-2191
  • N.N, Telefon: +49 6131 12-3253

Die Gleichstellungsbeauftragten der Eigenbetriebe

16 - Kommunale Datenzentrale

  • Gabriele Eifländer, Telefon: +49 6131 12-1605
  • Brigitte Schmitt, Telefon: +49 6131 12-1626

69 - Gebäudewirtschaft Mainz

  • Inge Gasteier, Telefon: +49 6131 12-3284
  • Nicole Michels, Telefon: +49 6131 12-3258

70- Entsorgungsbetrieb

  • Ulrike Laubenheimer, Telefon: +49 6131 12-3243
  • Dagmar Neumann, Telefon: +49 6131 12-3456
  • Anna Veronika Schleifer, Telefon: +49 6131 12-3073

75- Wirtschaftsbetrieb AöR

  • Irina Wettstein, Telefon: +49 6131 97 15-252
  • Meryem Yilmaz, Telefon: +49 6131 97 15-302